Zuchtzulassung des WHCÖ

Da der WHCÖ sich für Gesundheit und Erhalt des Rassestandards einsetzt, sprechen wir uns zusätzlich zu den Zuchtvoraussetzungen des ÖKV für die Erfüllung folgender Kriterien aus:

Gesundheit

Für den SWH und den TWH ist eine Untersuchung auf degenerative Myelopathie (DM) verbindlich. Hier ist eine kurze Erklärung der drei Genotypen (Quelle: Laboklin):

  • Genotyp N/N (homozygot gesund): Dieses Tier trägt die Mutation nicht und hat ein extrem geringes Risiko an der Krankheit zu erkranken. Es kann die Mutation nicht an seine Nachkommen weitergeben.
  • Genotyp N/DM (heterozygoter Träger): Dieses Tier trägt eine Kopie des mutierten Gens. Es hat ein extrem geringes Risiko an der Krankheit zu erkranken, gibt die Mutation aber mit einer Wahrscheinlichkeit von 50% an seine Nachkommen weiter. Ein solches Tier sollte nur mit einem mutations-freien Tier verpaart werden.
  • Genotyp DM/DM (homozygot betroffen): Dieses Tier trägt zwei Kopien des mutierten Gens und hat ein extrem hohes Risiko an der Erbkrankheit zu erkranken. Es gibt die Mutation zu 100% an seine Nachkommen weiter und sollte nur mit mutations-freien Tieren verpaart werden.

Für den SWH und den TWH ist eine Untersuchung auf hypophysären Zwergwuchs notwendig. Hier ist eine kurze Erklärung der drei Genotypen (Quelle: Laboklin):

  • Genotyp N/N (homozygot gesund): Dieses Tier trägt die Mutation nicht und hat ein extrem geringes Risiko an der Krankheit zu erkranken. Es kann die Mutation nicht an seine Nachkommen weitergeben.
  • Genotyp N/DW (heterozygoter Träger): Dieses Tier trägt eine Kopie des mutierten Gens. Es hat ein extrem geringes Risiko an der Krankheit zu erkranken, gibt die Mutation aber mit einer Wahrscheinlichkeit von 50% an seine Nachkommen weiter. Ein solches Tier sollte nur mit einem mutations-freien Tier verpaart werden.
  • Genotyp DW/DW (homozygot betroffen): Dieses Tier trägt zwei Kopien des mutierten Gens und hat ein extrem hohes Risiko an der Erbkrankheit zu erkranken. Es gibt die Mutation zu 100% an seine Nachkommen weiter und sollte nicht verpaart werden.

Zur Zeit sind uns zwei Labore bekannt, die solche Gentests anbieten:

Mit http://www.genomia.cz/de hat der WHCÖ eine Kooperation abgeschlossen. Damit bekommen alle WHCÖ-Mitglieder 10% Rabatt. Das Angebot für Saarloos Wolfhunde ist unter http://www.genomia.cz/de/breed/saarloos-wolfdog/# und das für Tschechoslowakische Wolfhunde unter http://www.genomia.cz/de/breed/cs-wolfdog/# zu finden.

Der zweite Anbieter ist http://www.laboklin.de. Mitglieder des WHCÖ erhalten einen Rabatt von gut 20 Prozent, wenn mit der Probe (EDTA-Blut oder Backenabstriche) für einen Gentest eine Kopie Ihrer Mitgliedsbescheinigung eingeht.

Auf jeden Fall sollten die Proben von einem Tierarzt genommen werden, der auch bestätigt, dass es sich um den richtigen Hund handelt.

Körung

Für den TWH ist die Beurteilung vor einer Körkommission verbindlich. Die Körung ist auch vor einer offiziellen Körkommission im Ausland möglich. Dabei wird das Tier nach dem FCI-Standard beurteilt. Für die Körung soll das Tier im Alter von mindestens 15 Monaten bei den Hündinnen und mindestens 18 Monaten bei den Rüden sein. Jedes Tier bekommt von der Körkommission nach der Beurteilung einen Körungscode. Ein Tier, das mängelfrei ist und keine Abweichungen vom Standard aufweist, bekommt einen Körungscode, der nur aus den Punkten A, O und P besteht (z.B. A63 Of P1 bedeutet – Höhe in Widerrist 63 cm, Charakter sanguinisch – leidenschaftlich, ausgeglichen, vorzügliche Abstimmung mit dem Standard). Die im Körungscode genannten anderen Punkte bezeichnen die Abweichungen vom Standard und gelten als Fehler. Der wichtigste Teilbereich des Codes ist P, dieser Teil bestimmt die gesamte Bewertung, einschließlich der Gesamtbewertung. Nur Tiere, die bei der Körung als ‚zur Zucht geeignet‘ gekennzeichnet werden, dürfen verpaart werden.

Alter

Das Mindestalter beider Tiere für die Verpaarung liegt bei 2 Jahren.

Häufigkeit

Die Häufigkeit eines Wurfes darf bei Hündinnen nicht öfter als alle 1,5 Jahre sein. Für Rüden gilt, dass sie nicht mehr als 5 mal decken dürfen. Ausnahmen dieser Regelung sind fundiert zu begründen.

 

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